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Haftung

Ihr starker Partner in Sachen RWA-Technik

Bei Gebäudebränden sind die lebensbedrohlichen Gefahren durch Rauchvergiftung weit höher als durch die Temperaturentwicklung. Ein funktionierender Rauch- und Wärmeabzug dient hier in erster Linie dem unmittelbaren Personenschutz und hilft gleichzeitig, Sachwerte zu erhalten.
Als zertifizierter Fachbetrieb für RWA-Systeme der Firma Aumüller sind wir Ihr Partner wenn es sich um innovative RWA-Technologie handelt.
Wir bieten Ihnen eine breite Palette von:
- mechanischen Systemen von RWA-Öffnungen
- elektronischen Steuerzentralen
- automatischen Meldern
- Sensoren z.B. Windrichtungsgebern.


rechtliche Aspekte

Verpflichtungen des Betreibers
Der Betreiber einer RWA-Anlage ist verpflichtet alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, abzuwenden. Indem er durch regelmäßige Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
für deren Funktionstätigkeit Sorge trägt, verringert er ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadenfall.
Durch den Abschluss eines Wartungs-/Service-Vertrages kann der Betreiber zu jeder Zeit dokumentieren, das er seiner Verpflichtung, die RWA-Anlagen einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

Wartung und Service

Um Wartungen an RWA-Anlagen durchführen zu dürfen, müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

Wartungsvertrag

Wir sind die kompetente Wartungsfirma für Sie. Instandhaltung und Werterhalt Ihrer Anlage sind somit gewährleistet.

Vorteile eines Wartungsvertrages

Bildergalerie RWA

Modell einer RWA-Anlage im Treppenhaus mit - Rauchmelder -Zuluftfenster im UG und Abzugsfenster in Dachgeschoss